Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für alle Bestellungen, Lieferungen und Leistungen, die TG-Messmittel (nachfolgend „Auftraggeber“) von Lieferanten oder sonstigen Auftragnehmern (nachfolgend „Auftragnehmer“) bezieht.
1.2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftraggeber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3. Diese AEB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Bestellung und Auftragsbestätigung
2.1. Bestellungen des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich oder in Textform erfolgen.
2.2. Der Auftragnehmer hat die Bestellung innerhalb von fünf (5) Werktagen schriftlich zu bestätigen. Erfolgt keine Bestätigung innerhalb dieser Frist, gilt die Bestellung als angenommen.
2.3. Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von Bestellungen sind nur wirksam, wenn der Auftraggeber diesen ausdrücklich zugestimmt hat.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, frei Haus einschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung und sämtlicher Nebenkosten.
3.2. Rechnungen sind unter Angabe der Bestellnummer und aller relevanten Angaben ordnungsgemäß auszustellen.
3.3. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung und Rechnungserhalt ohne Abzug. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewährt der Auftragnehmer 2 % Skonto.
3.4. Der Auftraggeber schuldet keine Zinsen vor Fälligkeit.
4. Lieferung, Lieferverzug und Gefahrübergang
4.1. Die in der Bestellung angegebenen Liefertermine sind verbindlich.
4.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald sich abzeichnet, dass ein Liefertermin nicht eingehalten werden kann.
4.3. Im Falle des Lieferverzugs ist der Auftraggeber berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
4.4. Die Gefahr geht erst mit der Übergabe der Ware an den Auftraggeber am vereinbarten Erfüllungsort über.
5. Qualität und Mängelansprüche
5.1. Der Auftragnehmer garantiert, dass die gelieferten Waren den vereinbarten Spezifikationen, den anerkannten Regeln der Technik sowie allen einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften entsprechen.
5.2. TG-Messmittel behält sich eine Wareneingangskontrolle vor. Offene Mängel werden innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Lieferung angezeigt, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
5.3. Der Auftragnehmer leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften.
5.4. Im Falle von Mängeln kann der Auftraggeber nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Alle hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer.
5.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate ab Lieferung.
6. Eigentum und Geheimhaltung
6.1. An vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen, Zeichnungen, Mustern oder Werkzeugen behält dieser sich sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor.
6.2. Der Auftragnehmer darf diese nur zur Ausführung der Bestellung verwenden und Dritten nicht zugänglich machen.
6.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche nicht offenkundigen kaufmännischen oder technischen Informationen, die ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
7. Produkthaftung und Versicherung
7.1. Der Auftragnehmer stellt TG-Messmittel von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf fehlerhafte Lieferungen oder Leistungen zurückzuführen sind.
7.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. Euro je Schadensfall zu unterhalten und diese auf Verlangen nachzuweisen.
8. Unteraufträge
Die Vergabe von Unteraufträgen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
9. Rücktritt und Kündigung
Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer seine Pflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht erfüllt oder gegen diese AEB wesentlich verstößt.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von TG-Messmittel.
10.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von TG-Messmittel.
10.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AEB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
